Qualität Holzleisten
bei den von uns angebotenen Holzleisten richtet sich die Qualität (soweit nicht in der Artikelbeschreibung anders angegeben) an die Gütebedingung RAL-RG432 für Ausbauleisten aus Holz- und Holzwerkstoffen.
hier die wichtigsten Daten zusammengefasst:
- Rechteckleisten sind zwei-seitig gehobelt und geschliffen, bei Profilleisten die Sichtseiten, für die anderen Seiten ist ein Feinsägeschnitt erlaubt.
- Maßtoleranzen sind 2% in der Länge und 5% quer zur Faser (unter 10mm breite 8%) zulässig.
- Wuchsmerkmale wie Riegel, Spiegel, Wechseldrehwuchs, Widerspänigkeit, unregelmäßiger Faserverlauf, Wirbelwuchs, sowie Farbabweichungen sind zulässig.
- Verkrümmungen / Verdrehungen sind bis zu 2% auf die Länge zulässig
Abweichend zur RAL432:
Wir weisen darauf hin, das auf Grund des Rohstoffmangels, gerade bei Kiefernholz, auch Holzleisten in Längenverleimung, oder mit Keilverzinkung geliefert werden, dies ist einzukalkulieren. Wird dieses ausdrücklich nicht gewünscht, bitten wir um einen Vermerk zur Bestellung.